Glossar S bis T

Schiffsbrief

Der Schiffsbrief ist eine Urkunde über die Eintragung eines Schiffes in das Binnenschiffsregister. Die Binnenschiffsregistrierungsnummer und der Zusatzbuchstabe B ergeben das Amtliche Kennzeichen des Schiffes. Das See-Pendant zum Schiffsbrief ist das Schiffszertifikat.


Schiffshypothek

An See- und Binnenschiffen kann, obwohl sie bewegliche Sachen sind, eine Hypothek (jedoch keine Grundschuld) bestellt werden, wenn das Schiff im Schiffsregister des Amtsgerichts des Heimathafens eingetragen ist. Die Schiffshypothek ist Sicherungshypothek und daher stets eine Buchhypothek. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. November 1940.


Schiffsregister, Seeschiffsregister

Das Schiffsregister dient der dinglichen Zuordnung von Schiffen. Das Schiffsregisterrecht ist ein grundbuchähnliches Sonderrecht. In das deutsche Schiffsregister werden Seeschiffe und Binnenschiffe eingetragen, die berechtigt oder verpflichtet sind, die deutsche Bundesflagge zu führen. Sie werden von dem Amtsgericht geführt, in dessen Registerbezirk sich der Heimathafen oder der Heimatort des Schiffes befindet. Fehlt ein Heimathafen oder soll die Schifffahrt von einem ausländischen Ort aus betrieben werden, ist die Wahl des Schiffsregisters freigestellt. Das Schiffsregister ist öffentlich und gibt Auskunft über Eigentum und rechtliche Verhältnisse bezüglich der eingetragenen Schiffe. Die Bundesflagge können alle Seeschiffe führen, deren Eigner deutsche Staatsbürger sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben (bei juristischen Personen, wenn Deutsche die Mehrheit im Vorstand oder in der Geschäftsführung stellen). Der deutsche Eigentümer eines Seeschiffes ist verpflichtet, das Schiff im Schiffsregister eintragen zu lassen, wenn die Rumpflänge des Schiffes 15 m übersteigt. Bei Binnenschiffen besteht eine Eintragungspflicht, wenn das Schiff eine Tragfähigkeit von über 20 Tonnen oder eine Wasserverdrängung von mehr als 10 m³ hat. Kürzere oder kleinere Schiffe können eingetragen werden, wenn der Eigentümer es wünscht. Als Bestätigung der Eintragung erhält der Eigner eines Seeschiffes das Schiffszertifikat, Eigner eines Binnenschiffes den Schiffsbrief.


Schiffsregistereintrag

Der Schiffsregistereintrag dient zum Nachweis, wer der Eigentümer ist. Ferner kann ein Schiff wie ein Grundstück durch eine Schiffshypothek belastet werden. Zur Sicherheit der Gläubiger werden die Belastungen im Schiffsregister eingetragen. Voraussetzung der Eintragung ist die amtliche Vermessung des Schiffes durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.


Schiffszertifikat

Das Schiffszertifikat ist eine Urkunde über die Eintragung eines Seeschiffes in das Schiffsregister eines Staates, zum Beispiel in das Schiffsregister der Bundesrepublik Deutschland. Die im Schiffszertifikat eingetragene Seeschiffsregisternummer gilt bei Binnenfahrten als amtliches Kennzeichen. Alternativ kann auch das vom Register erteilte Unterscheidungssignal als amtliches Kennzeichen für die Binnenfahrt verwendet werden. Das Binnen-Pendant zum Schiffszertifikat ist der Schiffsbrief.


Schufa

Die Schufa-Holding AG ist privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro mit Sitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und beschäftigt derzeit rund 700 Mitarbeiter. Getragen wird diese früher unter dem Namen Schufa e.K. - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung firmierende Auskunftei von der kreditgebenden Wirtschaft. Bei jeder Bootsfinanzierung oder Yachtleasing wird eine SCHUFA –Auskunft eingeholt.

Das Geschäftsziel der Schufa ist es, deren Vertragspartner vor dem Risiko eines Kreditausfalles zu schützen. Zudem sieht die Schufa darin auch eine gewisse Form des Verbraucherschutzes, bewahre sie somit doch auch zahlreiche Haushalte vor dem Risiko einer Überschuldung. Von der Schufa werden Jahr für Jahr mehr als 77 Millionen Anträge zur Prüfung der Kreditwürdigkeit bearbeitet. Darin enthalten sind allerdings auch rund eine Millionen Anfragen von Bürgern, die um eine Selbstauskunft ersuchen – also die Einsicht in ihre Daten erfragen. Denn: Die Schufa befindet sich im Besitz von 384 Millionen Einzeldaten von 63 Millionen natürlichen Personen. Somit verfügt die Schufa Informationen über rund drei Viertel der deutschen Bevölkerung. Ein lohnendes Geschäft: Der Umsatz der Schufa betrug im Jahre 2005 rund 76 Millionen Euro. Hierbei konnte ein Gewinn von 2,9 Millionen Euro erwirtschaftet werden


Teilamortisationsvertrag (beim Mobilien-Leasing)

Der Teilamortisationsvertrag ist ein Leasing-Vertragsmodell bei dem die Leasingzahlungen nur auf einen Teil der Anschaffungskosten geleistet werden. Kalkulatorisch verbleibt ein Restwert, auf den der Leasing-Nehmer während der Vertragslaufzeit keine Leasingzahlungen leistet. Vorteil dieses Vertragsmodells ist, dass die Leasingzahlungen niedriger als bei einem Vollamortisationsvertrag sind.

Ein Nachteil kann es sein, dass in Höhe des Restwertes Investitionskosten in eine ungewisse Zukunft verschoben werden.


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