Glossar A bis D

Absatz-Finanzierung

Als Absatz-Finanzierung bezeichnet man es, wenn ein Händler oder Produzent zu seinen Investitionsgütern die passende Leasing-Finanzierung als Geschäftsleistung „aus einer Hand“ gleich mit anbietet. Hierzu bestehen Kooperationsvereinbarungen unterschiedlicher Ausprägung: Möglich ist, dass der künftige Nutzer als Leasing-Nehmer des Leasing-Objektes auftritt, aber auch, dass der Produzent oder Händler selbst als Leasing-Nehmer fungiert und das Leasing-Objekt an seine Kunden weitervermietet.


Abschlusszahlung

Übt der Leasing-Nehmer bei einem kündbaren Leasing-Vertrag oder einem Laufzeitoptionsvertrag sein Kündigungsrecht oder sein Recht auf vorzeitige Vertragsbeendigung aus, wird eine Abschlusszahlung fällig. Diese ist bereits im Leasing-Vertrag für den jeweiligen Vertragsendezeitpunkt festgehalten. Die Abschlusszahlung garantiert dem Leasing-Geber den noch nicht amortisierten Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasing-Objektes. Nach Erhalt der Abschlusszahlung verbleibt das Eigentum am Leasing-Objekt zunächst noch beim Leasing-Geber. Der Leasing-Geber verkauft das Leasing-Objekt bestmöglich. Der größte Teil des Verkaufserlöses wird dem Leasing-Nehmer zur Anrechnung auf seine Abschlusszahlung gutgeschrieben.


Anschluss-Finanzierung

Endet ein erster Kredit, mit dem jedoch die Restschuld des Kreditnehmers noch nicht vollends getilgt wurde, kann es zu einer Anschluss-Finanzierung kommen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn langfristig eine Yacht finanziert werden soll. Gebräuchlich ist die Anschluss-Finanzierung jedoch auch bei einer Bootsfinanzierung oder KFZ- Finanzierung.

Um niedrige Monatsraten zu zahlen, besteht am Ende der Laufzeit eine Restschuld, die der Kreditnehmer durch Rückgabe der Yacht zum Zeitwert tilgen kann. Will er jedoch das Boot übernehmen, kann die Restschuld durch Zahlung der Gesamtsumme getilgt werden oder aber durch eine Anschluss-Finanzierung, mit der das Boot bezahlt werden kann.


Anschluss-Leasing-Vertrag

Ein Anschluss-Leasing-Vertrag wird zum Ende eines Leasing-Vertrages abgeschlossen, wenn der Leasing-Nehmer das Wirtschaftsgut weiter nutzen und auch weiter leasen möchte. Die Leasingzahlungen sind deutlich niedriger als beim Ursprungsvertrag.


Ausfallbürgschaft

Unter einer Ausfallbürgschaft versteht man eine Bürgschaft, die zur Sicherung eines Kredites herangezogen werden kann. Unterschieden wird zwischen einer „normalen“ und einer „modifizierten“ Ausfallbürgschaft. Im Falle der normalen Ausfallbürgschaft kann der Bürge herangezogen werden, wenn der Gläubiger die fruchtlose Zwangsvollstreckung auf das Vermögen des Schuldners nachgewiesen hat.

Da dieses Verfahren seit zeitaufwendig ist, wird im Regelfall die modifizierte Ausfallbürgschaft vorgezogen. Hierbei bereits beim Vertragsabschluss / Kreditabschluss zwischen dem Gläubiger und dem Ausfallbürgen vereinbart, wann und unter welchen Bedingungen ein Ausfall eingetreten und der Ausfallbürge herangezogen werden kann. Hierfür kann ein konkretes Ereignis oder ein benannter Zeitraum benannt werden.


Befristung der Kreditzusage

Sagt der Kreditnehmer einem potentiellen Kreditnehmer die Gewährung eines Kredites zu, so ist im Regelfall diese Kreditzusage nur für einen bestimmten Zeitraum befristet. Dies liegt darin begründet, dass sich auch ein Kreditgeber refinanzieren muss, also das Geld für die gewährten Kredite beschaffen muss.

Dies kann etwa bei der Bundesbank geschehen, wobei der Kreditgeber hier selbst zum Kreditnehmer wird und diese Leistung der Bundesbank in Form des sogenannten Diskontsatzes zahlt. Da sich dieser jedoch zu jeder Zeit ändern kann, soll dem Kreditgeber hiermit ermöglicht werden, auf Marktgegebenheiten reagieren zu können.


Blankokredit oder Barkredit

Kredite, die etwa aufgrund einer guten Bonität des Schuldners ohne Sicherheiten seitens des Schuldners gewährt werden, bezeichnet man als Blankokredit oder auch als Blankodarlehen. Wird jedoch nur ein Teil der Kreditsumme abgesichert, so spricht man nicht von einem Blankodarlehen, sondern vom Blankoanteil des Darlehens.

Während zur Gewährung eines Blankodarlehens an einen Privatschuldner stets dessen einwandfreie Bonität gewährleistet sein muss, kann es bei der Gewährung eines Blankokredites an Firmenkunden der Fall sein, dass der Kreditgeber vom Kreditnehmer beispielsweise die vollständige Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs über das Darlehens-Konto fordert. Zudem ist es oftmals möglich, dass der Kreditgeber jederzeit die sofortige Rückzahlung des gesamten Darlehnsbetrages einfordern kann.


Bonität - Bootsfinanzierung

Unter Bonität (vom lateinischen Wort „bonitas“: Glaubwürdigkeit) versteht man die Kreditwürdigkeit einer natürlichen wie auch juristischen Person (Unternehmen wie auch Staaten) und bezeichnet die Eigenschaft, aufgenommene Schulden sowohl zurückzahlen zu können wie auch zu wollen. Dies bezieht sich indes nicht nur auf das Kreditwesen. Bei einer Bootsfinanzierung wird immer eine formelle Bonitätsprüfung erfolgen.

Auch bei der Emission, der Ausgabe von Wertpapieren spricht man von der Bonität des Emittenten, den Ausgabebetrag wie auch die Zinsen zum Zeitpunkt der Rückzahlung tilgen zu können. Bonitätsermittlungen, auch Kreditwürdigkeitsprüfung genannt, können anhand sogenannter Score-Karten im Kreditscoring durch den Kreditgeber selbst durchgeführt werden. Möglich ist aber auch, die Bonität durch Dritte, sogenannte Rating-Agenturen durchführen zu lassen.

Die auf Basis von Basel II resultierenden Forderungen werden inzwischen von immer mehr Kreditinstituten auf Basis interner Ratingsysteme umgesetzt. Die Bonität eines Kreditnehmers wird dabei auf Basis statistischer Modelle ermittelt und hängen dabei unter anderem von der Branche wie auch dem Wohnsitzland des Kreditnehmers ab. Der dabei relevante Wert ist die Ausfallwahrscheinlichkeit, also die Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer die Kreditsumme sowie die anfallenden Zinsen nicht mehr zurückzahlen kann – oder will. Diese Ausfallwahrscheinlichkeit wird auch als probability of default bezeichnet.

Während bei einer natürlichen Person in der Regel Schufa-Auskünfte, Informationen zur allgemeinen Vermögenssituation, zu regelmäßigen Ausgaben, Vermögen und Schulden eingefordert werden, sind dies bei einer juristischen Person Daten aus Wirtschaftsauskunfteien und Bankauskünften, Angaben zur Rechtsform, zu wirtschaftlichen Kennzahlen (Cash-flow, Eigenkapitalquote usw.), zur Investitionspolitik, zur Vermögens- bzw. Schuldensituation wie auch zur Unternehmenspolitik u.v.a.m.


Bonität - Leasing

Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit oder „Leasingwürdigkeit“. Dies umfasst beim Yacht-Leasing die Bonität des Leasing-Nehmers, des Lieferanten und die Werthaltigkeit des Bootes. Die Bonität des Leasing-Nehmers muss gewährleisten, dass die vereinbarten Leasing-Zahlungen für die gesamte Vertragsdauer erbracht werden können.

Die Lieferantenbonität soll sicherstellen, dass der Lieferant seinen Liefer- und Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen kann. Die Werthaltigkeit eines Objekts soll sicherstellen, dass eine Drittverwertung möglich ist.


Cross-Border-Leasing

Grenzüberschreitendes Leasing. Leasing-Geber und Leasing-Nehmer sind in verschiedenen Ländern ansässig. Erschwernisse durch unterschiedliche steuerliche und bilanzielle Rahmenbedingungen in einzelnen Ländern.


Direkt-Leasing

Hierunter wird im Allgemeinen verstanden, dass Leasing-Gesellschaften ihr Kundenpotential direkt akquirieren und betreuen, und zwar unabhängig von Herstellern oder bestimmten Wirtschaftsgütern. Inzwischen betreiben auch Hersteller und Händler eine spezielle Form des Direkt-Leasings, indem ihnen angeschlossene eigene Leasing-Gesellschaften ihr Kundenpotential direkt bearbeiten, jedoch konzentriert auf die Wirtschaftsgüter der mit ihnen verbundenen Hersteller. Diese Form des Direkt-Leasings wird häufig auch als Hersteller-Leasing bezeichnet.


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