Glossar U bis Z

Umschuldung - Ratenkredit

Sinken bei einem laufenden Kredit die Zinsen, kann eine Umschuldung eine Möglichkeit darstellen, die laufenden Kosten zum Teil deutlich zu senken. In diesem Fall wird dann der laufende Kredit durch einen neuen und günstigeren Kredit abgelöst. Ratsam ist dies immer dann, wenn die Restlaufzeit des alten Kredites die Dauer von einem bis zwei Jahre nicht übersteigt, da ansonsten anfallende Kosten für eine frühzeitige Rückzahlung den Kostenvorteil durch niedrigere Zinsen aufbrauchen, ja den Kredit sogar letztlich teurer machen können. Zudem können unter Umständen Notar- und Amtsgerichtsgebühren anfallen. Von einer Umschuldung spricht man aber auch dann, wenn ein überzogenes Konto wieder ausgeglichen und die Schulden auf einen preisgünstigeren Konsumentenkredit verlagert wird.


Vollamortisationsvertrag - Leasing

Der Vollamortisationsvertrag ist ein Vertragsmodell, bei dem der Leasing-Nehmer mit den Leasing-Zahlungen die Investitionskosten des Leasing-Gebers weitgehend amortisiert. Mit diesem Vertragsmodell können für den Leasing-Nehmer eine Kauf- und Verlängerungsoption kombiniert werden.


Vorfälligkeitsentschädigung

Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung spielt nur bei Krediten mit einer Zinsfestschreibung eine Rolle. Wird ein Darlehen vorzeitig und noch während der Zinsfestschreibungszeit zurückgezahlt, so kann das kreditgebende Institut auf der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, kurz VFE, bestehen. Seit einiger Zeit sind auch die Bearbeitungsgebühren für die vorzeitige Beendigung einer Bootsfinanzierung, eines Yachtleasing oder einen KFZ-Finanzierung als VFE bezeichnet.

Fällig wird die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch nur, wenn das Darlehen durch den Kunden gekündigt wird. Kündigt indes die kreditgebende Bank den Kredit aufgrund eines Vorstoßes seitens des Kreditnehmers, so kann die Bank ihre Schadensersatzforderungen analog zur Vorfälligkeitsentschädigung herleiten. Nach einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren ist dem Kunden jedoch möglich, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme eines bereits vertraglich vereinbarten Darlehens wird eine Zahlung fällig. Dabei handelt es sich um die sogenannte Nichtabnahmeentschädigung. Die Regelungen des VFE gelten hierbei in gleichem Maße.


Wunschkredit

Der Begriff des Wunschkredites ist im Grunde eine Wortschöpfung aus der Welt des Marketings. Hierunter versteht man einen Kredit, der an keinerlei besondere Verwendungszwecke gebunden ist, wie es etwa bei der Finanzierung eines Bootes, einer Yacht oder eines KFZ der Fall ist. Zweck des Wunschkredites ist es vielmehr, dem Kreditnehmer spontane und/oder besondere Wünsche zu erfüllen.

Wie bei allen anderen Kreditformen gelten auch für den Wunschkredit die gleichen Bedingungen. Doch auch beim Wunschkredit wirkt sich die Bonität des Kreditnehmers aus. So können die Konditionen erheblich schwanken. So sollte vor dem Abschluss eines Wunschkredites unbedingt ein Preisvergleich stehen. Hilfreich kann hier der Blick ins Internet sein, wo sich die jeweiligen Konditionen leicht vergleichen lassen.


Zahlungsmodalitäten

Alle Bestimmungen, die die Art und Weise der Zins- wie auch der Tilgungszahlungen betreffen, werden unter dem Begriff Zahlungsmodalitäten zusammengefasst. Darunter fallen beispielsweise der Zeitpunkt der Zahlungen oder auch die Zahlungsweise. Auch Zahlungsperiodizitäten werden hierzu gezählt. Bei einem Ratenkredit ist es beispielsweise gängige Praxis, dass die Zahlungen monatlich erfolgen und entweder zur Monatsmitte oder dem Monatsende fällig sind.


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